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Handyvertrag mit Auszahlung – Handyvertrag mit Zugaben und mehr

Handyvertrag ohne Handy

April 18th, 2008 by handyvb

Handyvertrag ohne Handy

Wer einen Handyvertrag abschließt, tut dies im Regelfalle in der Kombination, dass vom Betreiber ein neues Handy zur Nutzung gestellt wird. Weiterhin sieht der klassische Handyvertrag vor, dass vom Anbieter alle zwei Jahre ein neues Modell des genutzten Handys zur Verfügung gestellt wird. Eine Vertragsbindung für weitere zwei Jahre zu den bisher bekannten Bedingungen und preislichen Konditionen ergibt sich daraus automatisch. Völlig klar ist dabei, dass auch die Betreiber die Kosten für die vergebenen hochwertigen Handys wieder an anderer Stelle kompensieren müssen. So sind Handyverträge mit neuen Handys eben im Regelfall relativ teuer – nicht in der Anschaffung, sondern sowohl in Grundgebühr als auch in den Preisen für Einheiten.

Nicht jeder Handynutzer ist aber daran interessiert, im Zweijahrestakt mit neuen Handys versorgt zu werden und dafür höhere Gebühren zu akzeptieren. Wer also ein gutes Handy besitzt, das alte Handy noch nutzen möchte oder aber auf anderem Wege preiswert an ein gutes Gerät gelangt ist, der kann auch den Handyvertrag ohne Handy abschließen. Der Vorteil dieses Vertrages ergibt sich daraus, dass unnötige Kosten eingespart werden und diese Ersparnisse auf die Grundgebühr und die Verbindungspreise umgelegt werden, die hier entsprechend preiswert ausfallen. Ebenso gibt es häufig eine Gutschrift oder zum Teil auch eine Auszahlung, wenn auf ein neues Handy verzichtet wird.

Nicht für jeden muss es das absolut trendige Gerät sein, mit dem er telefoniert. Für viele Menschen ist das Handy ein Nutzgegenstand, der möglichst preiswert gehalten werden soll und dabei keine unnötigen Belastungen für das monatliche Budget mit sich bringen darf. In diesem Fall ist der Handyvertrag ohne Handy die perfekte Möglichkeit, preiswert zu telefonieren und dabei unnötige Kosten zu vermeiden.

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